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OFD Hannover: elektronische Übermittlung der Lohnsteuerdaten

Pressemitteilung der OFD Hannover

Elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheingungsdaten ab 2009 nur noch mit Authentifizierung

Für Arbeitgeber, die zur elektronischen Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungsdaten verpflichtet sind, gelten ab dem Kalenderjahr 2009 erhöhte Sicherheitsanforderungen.

Die Lohnsteuerbescheinigungsdaten für Arbeitslöhne, die ab dem 1. Januar 2009 gezahlt werden, können gemäß § 41b des Einkommensteuergesetzes (EStG) nur noch authentifiziert nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung übermittelt werden (sog. Sicherheitsauthentifizierung). Lohnsteuerbescheinigungen von Arbeitslöhnen für das Kalenderjahr 2008 sind hiervon nicht betroffen.



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Für die Sicherheitsauthentifizierung ist – unabhängig von der für die Übermittlung ausgewählten Software – eine einmalige Registrierung im ElsterOnline-Portal unter https://www.elsteronline.de/eportal erforderlich.

Mit dem bei der Registrierung erzeugten elektronischen Zertifikat kann die Steuerverwaltung feststellen, von wem eingehende Steuerdaten übermittelt wurden. Dieses Authentifizierungsverfahren gewährleistet ein Höchstmaß an Datensicherheit und ist daher insbesondere auch im Interesse der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Der Registrierungsvorgang ist in drei zeitlich getrennte Einzelschritte unterteilt. Ab Beginn der Registrierung bis zum Abschluss des Vorgangs können bis zu zwei Wochen vergehen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Internet unter www.elsteronline.de.

Aufgrund der ab dem Kalenderjahr 2009 geltenden gesetzlichen Verpflichtung zur authentifizierten Übermittlung empfiehlt die Steuerverwaltung allen betroffenen Arbeitgebern eine baldige Registrierung. So können registrierte Arbeitgeber schon jetzt Steuerdaten (z. B. auch Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen) authentifiziert übermitteln und somit die Datensicherheit erhöhen.

Sollten Arbeitgeber bereits die Lohnsteuerbescheinigungsdaten authentifiziert an die Steuerverwaltung übermitteln bzw. im ElsterOnline-Portal registriert sein, so ist eine erneute Registrierung nicht erforderlich.

Arbeitgeber brauchen auch nichts weiter zu veranlassen, wenn sie die Dienstleistung eines Unternehmens nutzen, das die Lohnsteuerbescheinigungsdaten für sie authentifiziert übermittelt.

Artikel ist ebenfalls auf http://blog.eurocom-net.de zu finden


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