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Demokratie gestalten: Petitionen

Eine der wesentlichen Säulen unserer demokratischen Mitbestimmung ist die Mitgestaltung der Gesetzgebung. Jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig seiner Religion und politischen Ansichten, kann und darf Gesetzesvorschläge oder Gesetzesänderungen einreichen.

Diese Mitbestimmung und Mitgestaltung ist in Artikel 17 des Grundgesetzes der BRD verankert. Es handelt sich somit um ein Grundrecht, welches jedoch viele nicht kennen. Für die Einreichung von Petitionen ist der Petitionsausschuß erste Anlaufstelle. Dieser Ausschuß ist die Schnittstelle zwischen Deutschem Bundestag und dem Bürger.

In den letzten Monaten, vor allem seit Offenlegung der Finanzkrise, wurde der Wunsch nach Veränderung und Überprüfung der Gesetzgebung, vor allem für den Finanzbereich, spürbar größer. Sie haben nun die Möglichkeit, selbst eine Petition zu verfassen und einzureichen, oder Sie schließen sich einer formulierten Petition an. Dazu müssen Sie nichts weiter tun als zu bekunden, das Sie der Formulierung folgen und die vorliegende Petition mitzeichnen. Natürlich ist die Durchsetzungskraft einer Petition höher, je mehr Mitzeichner sie hat.

Ab 01. Dezember 2008 finden Sie hier auf Fremdkapital.de die Kategorie Deutscher Bundestag, mit der Unterkategorie Petitionsausschuß. Hier werden aktuelle Petitionen, welche den Finanzbereich betreffen, veröffentlicht bzw. verlinkt.

Nutzen Sie Ihre Chance der Mitgestaltung unserer Rechtsordnung. Für Sie. Für unsere Kinder. Für unsere Zukunft.


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