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Petition: Bankenwesen – Prozesskosten-Sicherungsfond vom 17.10.2008

Quelle: Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages

Ende der Mitzeichnungsfrist: 23.12.2008

Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen … für die aus der derzeitigen Finanzkrise betroffenen Geschädigten durch Lehmann Zertifikate einen Prozesskosten – Sicherungsfond einzurichten. Die Höhe der Fondseinlage soll der Höhe der zu erwartenden Prozesskosten entsprechen. Da die Verluste auf ca. 200 bis 800 Mio. € geschätzt werden, sollen ca. 30 Mio. € bereit gestellt werden. Für erfolgreich geführte Verfahren sollen dabei 15 % der zurückgewonnenen Verluste in den Fonds reinvestiert werden.

Begründung
Durch den Fonds soll sichergestellt werden, dass die Sparer und auch die Mitarbeiter aus dem Finanzwesen erfahren, was in Wirklichkeit seit Okt. 2007 bis zur Insolvenz im Sept. 2008 geschehen ist und ob die Beteiligten Banken mit Ihren Vertriebssystemen eine Mitschuld oder ein Hauptverschulden trifft. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Banken sich Ihrer ursächlichen Verantwortung als Beratungsinstitute nicht entziehen und im Falle eines Verschuldens auch auf effektive Weise zu Rückerstattungen gezwungen werden können. Nur so kann sichergestellt werden, dass unsere Banken eine seriöse, beratende und verantwortliche Rolle in unserer Wirtschaftswelt übernehmen . Die öffentliche Bankenaufsicht BAFIN braucht ein einfaches und zugleich mächtiges Mittel, um zu retten was noch zu retten ist und für die Zukunft zu verhindern, dass wir einer erneuten Welle an „verantwortungsloser Beratung“ mit fatalen Folgen gegenüberstehen.

Zu konstatieren ist heute, am Tag des Maßnahmenpaketes zur Stabilisierung des Finanzmarktes, dass nicht nur die Banken sondern vor allen Dingen die Sparer zu schützen sind. Ansonsten bliebe das Fehlverhalten von Großbanken ungesühnt und in der Folge gewänne es an Vorbildfunktion. Daran kann niemandem gelegen sein. Welche Schritte sind daher notwendig? Es geht im Einzelnen darum,

a) die Opfer ausfindig zu machen, wobei es um deren Anzahl, Lokalisation, Höhe des Schadens und das jeweils „konkret geführte Beratungsgespräch“ geht.
b) ein Netzwerk interner Kommunikation aufzubauen, dass es den Opfern ermöglicht Ihren Wissensstand auszutauschen, um sowohl in Deutschland wie in Amerika die Ansprüche zu sichern
c) Netzwerkpartner in einen Kontaktpool aufzunehmen, die Opfern weiterhelfen können. Dies können Verbraucherzentralen, der Zusammenschluss anderer Interessengemeinschaften im Bundesgebiet, Rechtsanwälte, soziale Träger usw. sein.
d) Ansprechpartner aus der Medienwelt an einen Tisch zu bringen, sodass TV, Radio und Printmedien hier regelmäßig informiert werden können und daher auch die Öffentlichkeit auf dem Laufenden halten können. Der Anlegerschutz muss dabei im Vordergrund stehen.

Wir haben erlebt, dass es im Finanzwesen kein Gleichgewicht der Kräfte gibt, da Normalbürger hier geschulten Vertriebsmitarbeitern und komplizierten Finanzprodukten gegenüberstehen. Neben der Übernahme der Prozessrisiken muss es insbesondere um die Entwicklung von Maßnahmen der Hilfe zur Selbsthilfe gehen. Geschädigte müssen in die Lage versetzt werden durch eine nachhaltige Beweissicherung darlegen zu können, ob, wann und in welcher Form Sie hinters Licht geführt wurden. Hierzu können regionale Netzwerke – vergleichbar den Verbraucherzentralen – und/oder in enger Kooperation mit selbigen helfen. Der einzelne Sparer muss das ganz konkrete Gefühl der Hilflosigkeit gegenüber den Großbanken verlieren und neben einer anonymen finanziellen Unterstützung insbesondere Aufklärung zu den Vorgehensweisen und Geschehnissen im Finanzwesen erfahren.

(Anm. fremdkapital.de: Text/Petition wurde der Übersichtlichkeit halber in Absätz unterteilt.)

Direktlink zur Petition: Bankenwesen – Prozesskosten-Sicherungsfond

Anmerkung von fremdkapital.de
Der Hauptpetent richtet sich an die Bundesregierung mit der Bitte um Einrichtung eines Prozeßkostenfond.


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